Öffentliche Auflage Flächenwidmung

Veröffentlichungsdatum10.09.2026Lesedauer1 MinuteKategorienStadtgemeinde Mank
Eine Stadtkarte

Flächenwidmungsplan

Mitteilung betreffend Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes gem. §24 Abs. 6 NÖ Raumordnungsgesetz 2014:

Die Stadtgemeinde Mank überarbeitet derzeit den Flächenwidmungsplan. Die öffentliche Auflagefrist läuft von 10. September 2026 bis zum 22. Oktober 2026. In dieser Zeit kann Jede und Jeder eine schriftliche Stellungnahme zu den geplanten Änderungspunkten (per Mail an die Gemeinde oder direkt zu den Öffnungszeiten) abgeben. Die Stellungnahmen werden im Gemeinderat erörtert, ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung besteht allerdings nicht.

Die Änderungen umfassen folgende Punkte:

  • Ausweisung Bauland-Wohngebiet beim Flurweg
  • Ausweisung eines Bauland-Wohngebietes bei der Gstetnergasse 
  • Ausweisung Geh-und Radweg vom betreubaren Wohnen zum neuen Entwicklungsgebiet bei ehemaligen Molkerei Areal
  • Ausweisung einer Verkehrsfläche im Betriebsgebiet 
  • Ausweisung einer Aufschließungszone im Bauland-Betriebsgebiet
  • Ausweisung eines Bauland-Wohngebietes bei der Gstetnergasse 
  • Ausweisung Geh-und Radweg Loosdorferstraße
  • Ausweisung einer neuen Bauparzelle beim Sonnenweg
  • Ausweisung einer Grünland-Sportwidmung in Altenhofen 
  • Ausweisung von mehreren erhaltenswerten Gebäuden im Grünland
  • Kleinere Korrekturen der Verkehrsflächen, Baulandgrenzen und Grüngürtel

Interessierte Bürger können gerne während der Öffnungszeiten Im Rathaus Einsicht in die geplanten Änderungen nehmen.